Vorbemerkung / Grundsatz:
Im Schulhaus ist alles zu unterlassen, was den Unterricht stört, die Besucher des Schulhauses gefährdet, das Schulhaus, seine Einrichtungen und Außenanlagen beschmutzt oder beschädigt.
Die Lehrkräfte beider Schulen, der Hausmeister und die Schulsekretärinnen sind gegenüber allen Schülerinnen und Schülern weisungsberechtigt.
Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich so, dass sie jederzeit Anweisungen entgegennehmen können. Diese sind zu befolgen.
Geltungsbereich: Diese Ordnung gilt im Schulbereich des Bildungszentrums.
Dieser ist begrenztim Norden: durch das Schulgelände der Grundschule; in der Schulstraße durch die Sperrpfosten Ecke Schulstraße/Hegelstraße
im Osten: durch den Feldweg Nr. 205
im Süden: durch die Straße 'Am Leiselstein' und die Sperrpfosten Ecke 'Am Leiselstein'/Schulstraße
im Westen: durch das Schulgelände des Friedrich-Schiller-Gymnasiums
Der Schulbereich schließt den Pausenbereich und den Unterrichtsbereich (also auch die Sportstätten) und die Schulmensa mit ein. Der Busbahnhof gehört nicht zum Schulbereich.
I. Verhalten im Haus und im Schulbereich
Schüler/innen betreten das Gebäude 5 Minuten vor ihrem Unterrichtsbeginn und begeben sich in ihren Unterrichtsraum. Ist dieser abgeschlossen, warten sie unmittelbar davor auf ihre Lehrkraft. Ausnahme siehe Sonderregelung Mittagspause (Anhang).
Spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn meldet ein Schüler/eine Schülerin (in der Regel der Klassensprecher/die Klassensprecherin) der jeweiligen Schulleitung, wenn eine Lehrkraft noch nicht bei ihren Schülerinnen und Schülern ist.
Vertretungspläne hängen im Schaukasten im Obergeschoss neben dem Kopierraum.
Das Foyer des Bildungszentrums wird in den Monaten Oktober bis März und bei schlechtem Wetter um 7.05 Uhr geöffnet und dient dem Aufenthalt der auswärtigen Schüler/innen, deren Bus vor 7.15 Uhr eintrifft. In den anderen Zeiträumen warten die Schüler/innen auf den Höfen bzw. im überdachten Bereich vor dem Hauseingang bis zur Begrenzungslinie bei der 2. Säulenreihe auf den Einlass.
In der großen Pause gehen alle Schüler/innen unverzüglich in den Pausenbereich (Schulhöfe 1 - 4). Bei Unterrichtsraumwechsel werden die Schultaschen zuvor zum neuen Raum gebracht.
Bei anhaltendem Regen (Durchsage einer Schulleitung) erfolgt Sonderregelung: Der Pausenbereich besteht aus dem oberen und unteren Flur (ohne Seitengänge), dem Foyer und dem überdachten Bereich vor dem Hauseingang.
In den kleinen Pausen darf das Schulhaus nicht verlassen werden.
Während der Unterrichtszeit und während der Pausen darf der Pausen- und Unterrichtsbereich ohne ausdrückliche Anweisung durch Lehrkräfte von Schülerinnen und Schülern nicht verlassen werden.
Das Rauchen und Kaugummikauen sowie die Verwendung von Audiogeräten und Handys ist im Schulbereich für Schüler/innen verboten. Handys müssen ausgeschaltet sein. Für Unterrichtszwecke kann der Einsatz von Audiogeräten durch die einzelnen Lehrkräfte erlaubt werden.
Während der Schulzeit sind Radfahren und Schneeballwerfen im Schulbereich aus Sicherheitsgründen verboten.
Nach Unterrichtsende ist der Schulbereich unverzüglich zu verlassen. (Ausnahme siehe 12.)
Der Aufenthalt für Schüler/innen während der Mittagspause im Aufenthaltsraum wird gesondert geregelt.
II. Klassen und Fachräume
Bevor die Schüler/innen einen Unterrichtsraum verlassen, wird dieser gesäubert und aufgeräumt. Die letzte Klasse übernimmt das Aufstuhlen.
Fach-, Medien- und Vorbereitungsräume sowie Sportstätten dürfen von Schülerinnen und Schülern nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden. Die Überquerung der Poppenweiler Straße erfolgt nur über den Steg.
Sämtliche Installationen dürfen von den Schülerinnen und Schülern nur auf Anweisung einer Lehrkraft oder des Hausmeisters betätigt werden. Schäden sind unverzüglich dem Hausmeister zu melden.
Garderobe gehört an den Garderobehaken und nicht in die Unterrichtsräume. Wertsachen bitte herausnehmen, da für diese auch seitens einer Garderobenversicherung keine Haftung besteht.
III. Verlust / Fundsachen / Diebstähle
Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. Bei Verlusten/Diebstählen wendet sich der Schüler/die Schülerin an seine/n Klassenlehrer/in, in Versicherungsangelegenheiten an die jeweilige Schulsekretärin.
Diese Haus- und Pausenordnung wurde von der gemeinsamen Konferenz der Anne-Frank-Realschule Marbach am Neckar und der Tobias-Mayer-Schule Marbach am Neckar erarbeitet, von den jeweiligen Gesamtlehrerkonferenzen beschlossen und den Schulkonferenzen gebilligt. Sie tritt im Dezember 2006 in Kraft. Hinzu treten die diesbezüglichen Dienstanweisungen der Rektorate an die Lehrkräfte in Kraft.
Sonderregelung Mittagspause (Aufenthaltsraum)
Für Schüler der beiden im Bildungszentrum untergebrachten Schulen besteht im Falle des Nachmittagsunterrichts die Möglichkeit, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr den Aufenthaltsraum (R 191) aufzusuchen. Der Aufenthalt in R 191 ist nur möglich, wenn eine Aufsichtsperson anwesend ist. Schülerinnen und Schüler beider Schulen befolgen die Weisungen dieser Aufsicht führenden Person.
Für die Anne-Frank-Realschule Marbach am Neckar:
gez. Dr. Sabrina Hubbuch
Für die Tobias-Mayer-Schule Marbach am Neckar:
gez. Jochen Schust
Marbach am Neckar, im September 2007
Verabschiedet von der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz der Anne-Frank-Realschule und der Tobias-Mayer-Schule