Gültig ab Montag, den 19.10.2020
Nun muss auch während des Unterrichts eine Maske getragen werden. Lediglich zur Nahrungsaufnahme darf die MNB abgesetzt werden.
Auf dem Schulgelände (Gänge, Pausenbereich) gilt ebenfalls nach wie vor Maskenpflicht.
Zudem muss nach den Herbstferien die Erklärung über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb abgegeben werden!